BAUMFÄLLUNG

Fachliche Beratung, sichere Fällung und nachhaltige Entsorgung - alles aus einer Hand.

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Fachgerechte Baumfällung

Das fachgerechte Fällen von Bäumen ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Kann die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet werden, ist es unumgänglich, dass ein Baum gefällt werden muss. Verschiedene Krankheiten, Sturmschäden, aber auch der falsche Standort können hierfür der Auslöser sein. Kranke oder tote Bäume gefährden außerdem den Nachwuchs einer gesunden, jüngeren Population.  Im urbanen Umfeld ist eine Fällung auch notwendig, um Licht oder mehr Raum für Baumaßnahmen zu schaffen. 

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Wie wird ein Baum gefällt?

Neben dem klassischen Fällen von Bäumen jeglicher Größe, verfügen wir über spezielle Seilklettertechniken, die es uns ermöglichen, Bäume auch an unzugänglichen Gebieten ohne Probleme zu fällen. Teure und schwere Geräte werden durch unsere optimierte und flexible Seilklettertechnik eingespart. Wir finden immer die für Sie effektivste Lösung. 

Es gibt auch Situationen, wo der Einsatz eines Kranwagens eine sichere und kostengünstigere Alternative ist. Weitere Möglichkeiten zur Unterstützung bei Spezialfällungen sind Seilbahnen oder Hebe- und Ablasssysteme, die von uns installiert und auf die Gegebenheiten abgestimmt werden.

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Wann darf ich einen Baum fällen?

Als Experten in diesem Bereich beraten wir Sie gerne über alle Vorgaben, Nachpflanzungen von Bäumen und kümmern uns um alle erforderlichen Genehmigungen, sowie Sicherheitsmaßnahmen. Baumfällungen führen wir stets unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes und der Baumschutzsatzung Ihres Wohnortes durch. Hier finden Sie die entsprechenden

Gerne übernehmen wir nach Auftragsvergabe die Beantragung aller notwendigen Genehmigungen bei Ihrer Stadt.

 

Baumfällungen in der Artenschutzzeit sind unter strengen Auflagen möglich. Der nachfolgende Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz, gibt Ihnen einen kurzen Einblick über die Regelungen in dieser besonderen Zeit. 

Sie haben noch offene Fragen? Wir beraten sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

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Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39

Es ist Verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.“

Wenn Ihr Baum auf gärtnerisch genutzter Grundfläche steht, und keine Vögel nisten oder andere Wildtiere ihre Behausung in dem Baum haben, dürfen Sie unter Berücksichtigung der geltenden Baumschutzsatzung auch in der Artenschutzzeit Bäume fällen.

Gerne machen wir uns ein Bild direkt vor Ort und erstellen Ihnen umgehend ein unverbindliches Angebot!